Fakultät für Verfahrens- und Chemietechnik

Infos für Studierende

Studiengänge VB (Bachelor) und CB (Bachelor)                                                          Stand: 24. Juni 2010

 

Die verbindlichen Regelungen für alle Fragen zum Studium sind in den Studien- und Prüfungsordnungen festgehalten. Diese finden Sie im Internet unter:  http://www.hs-mannheim.de/studium/StuPO/stupo.html
Die folgenden Informationen dienen lediglich der Erläuterung dessen, was dort steht.

Allgemein

·        Alle Studienleistungen SL sind zu erbringen. Wenn ein Fach eine Prüfungsleistung hat, wird die SL mit der Notenmeldung der Prüfung als erbracht gemeldet.

·        Nur die Noten der Fächergruppen (Module) werden in den Zeugnissen ausgewiesen. Zum Bestehen ist mindestens eine 4,0 in jeder Fächergruppe (jedem Modul) erforderlich.

·        Zu allen Prüfungen ist eine Anmeldung im POS erforderlich.

·        Können/wollen Sie an einer Prüfung nicht teilnehmen, melden Sie sich wieder ab.

·        Fehlen Sie unabgemeldet bei einer Prüfung, erhalten Sie die Note 5,0.

·        Prüfungsleistungen, die mit schlechter als 4,0 bewertet wurden, können einmalig wiederholt werden. Falls Sie auf eine Wiederholungsmöglichkeit einer Prüfungsleistung verzichten, muss dies dem Prüfungsamt gemeldet werden.

·        Sollten Sie eine dritte Prüfungsteilnahme benötigen, oder die maximale Studienzeit für das Grund- oder Hauptstudium überschreiten, müssen Sie einen Härteantrag stellen (Formular im Internet), in dem Sie begründen, warum es zu dieser Situation kam und darlegen, wie Sie ihr Studium erfolgreich fortsetzen werden. Über die Härteantrage entscheidet der Prüfungsausschuss. Ein solcher Härtefall sollte so früh wie möglich gestellt werden, möglichst nachdem alle Prüfungsergebnisse des Semesters bekannt sind.

 

Grundstudium

·        Die folgenden Prüfungen müssen einzeln bestanden werden:
VB:      
MA1, MA2, PH1, PH2, KO1, KO2, TM1, TM2, AC, OC, MV1, MV2, TV1 und TV2
CB:      
MA1, MA2, PH1, PH2, AC1, AC2, AK1, AK2, PC2, PCP, RT1 und RT2

·        Spätestens 2 Semester nach der Regelstudienzeit muss das Grundstudium abgeschlossen sein.

·        Wenn Sie alle Leistungen des Grundstudiums erfüllt haben, können Sie im Prüfungsamt Ihr Vorprüfungs-Zeugnis beantragen.

 

Hauptstudium

·        Sie dürfen nur Prüfungen aus dem Hauptstudium ablegen, wenn noch maximal 3 Prüfungen aus dem Grundstudium nicht erbracht sind.

·        Im 3. Semester wird eine Informationsveranstaltung zum praktischen Studiensemester (PS) angeboten. Die Teilnahme daran ist verbindlicher Bestandteil des PS.

·        Wegen der Wahlmöglichkeiten im 6. und 7. Semester müssen Sie Ihren individuellen Stundenplan selber gestalten. Nicht alle Fächer werden jedes Semester angeboten.

·        Die Fakultät veröffentlicht spätestens 4 Wochen vor Vorlesungsbeginn eine Liste der Wahlfächer, die im folgenden Semester angeboten werden.

·        Wahlfächer außerhalb dieser Liste erfordern eine Genehmigung durch die Studiengangsleitung. Dies geht nur mit einem begründeten schriftlichen Antrag.

·        Im Abschlusszeugnis können auf Antrag Schwerpunkte ausgewiesen werden, wenn die Wahlfächer entsprechend ausgewählt wurden.

·        Im 6. Semester ist eine Studienarbeit anzufertigen. Die möglichen Themen können bei den Professoren der Fakultät erfragt werden.

·        Zur Studienarbeit gehört ein Seminar VTS. Diese Studienleistung ist erbracht, wenn Sie regelmäßig an diesem Seminar teilgenommen und über Ihre Studienarbeit in einem Vortrag berichtet haben. Die Seminartermine werden von Prof. Dr. Müller koordiniert und durch Aushang bekannt gegeben.

·        Im 4. und 6. Semester findet ein Verfahrenstechnisches Praktikum statt (VP1 und VP2). Die Termine werden durch Aushang bekannt gegeben.

·        Die Bachelorarbeit darf erst nach vollständigem Abschluss aller Leistungen bis einschließlich dem 5. Semester begonnen werden. Mögliche Themen können Sie bei den Professoren der Fakultät erfragen. Eine externe Bachelorarbeit muss von einem Professor der Hochschule betreut werden. Zur Bachelorarbeit gehört auch ein Kolloquium.

·        Spätestens 3 Semester nach der Regelstudienzeit muss das Hauptstudium abgeschlossen sein.

·        Wenn Sie alle Leistungen des Hauptstudiums erfüllt haben, können Sie im Prüfungsamt Ihr Zeugnis beantragen.