Fakultät für Verfahrens- und Chemietechnik
Infos für
Studierende
Studiengänge VB (Bachelor)
und CB (Bachelor) Stand: 24. Juni 2010
Die verbindlichen Regelungen für alle Fragen zum
Studium sind in den Studien- und Prüfungsordnungen festgehalten. Diese finden
Sie im Internet unter: http://www.hs-mannheim.de/studium/StuPO/stupo.html
Die folgenden Informationen dienen lediglich der Erläuterung dessen, was dort
steht.
Allgemein
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Alle Studienleistungen SL sind zu erbringen. Wenn ein Fach
eine Prüfungsleistung hat, wird die SL mit der Notenmeldung der Prüfung als
erbracht gemeldet.
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Nur die Noten der Fächergruppen (Module) werden in den
Zeugnissen ausgewiesen. Zum Bestehen ist mindestens eine 4,0 in jeder
Fächergruppe (jedem Modul) erforderlich.
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Zu allen Prüfungen ist eine Anmeldung im POS erforderlich.
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Können/wollen Sie an einer Prüfung nicht teilnehmen, melden
Sie sich wieder ab.
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Fehlen Sie unabgemeldet bei einer Prüfung, erhalten Sie die
Note 5,0.
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Prüfungsleistungen, die mit schlechter als 4,0 bewertet
wurden, können einmalig wiederholt werden. Falls Sie auf eine
Wiederholungsmöglichkeit einer Prüfungsleistung verzichten, muss dies dem
Prüfungsamt gemeldet werden.
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Sollten Sie eine dritte Prüfungsteilnahme benötigen, oder
die maximale Studienzeit für das Grund- oder Hauptstudium überschreiten, müssen
Sie einen Härteantrag stellen (Formular im Internet), in dem Sie begründen,
warum es zu dieser Situation kam und darlegen, wie Sie ihr Studium erfolgreich
fortsetzen werden. Über die Härteantrage entscheidet der Prüfungsausschuss. Ein
solcher Härtefall sollte so früh wie möglich gestellt werden, möglichst nachdem
alle Prüfungsergebnisse des Semesters bekannt sind.
Grundstudium
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Die folgenden Prüfungen müssen einzeln bestanden werden:
VB: MA1, MA2, PH1, PH2, KO1, KO2, TM1, TM2,
AC, OC, MV1, MV2, TV1 und TV2
CB: MA1, MA2, PH1, PH2, AC1, AC2, AK1, AK2,
PC2, PCP, RT1 und RT2
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Spätestens 2 Semester nach der Regelstudienzeit muss das
Grundstudium abgeschlossen sein.
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Wenn Sie alle Leistungen des Grundstudiums erfüllt haben,
können Sie im Prüfungsamt Ihr Vorprüfungs-Zeugnis beantragen.
Hauptstudium
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Sie dürfen nur Prüfungen aus dem Hauptstudium ablegen, wenn
noch maximal 3 Prüfungen aus dem Grundstudium nicht erbracht sind.
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Im 3. Semester wird eine Informationsveranstaltung zum
praktischen Studiensemester (PS) angeboten. Die Teilnahme daran ist
verbindlicher Bestandteil des PS.
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Wegen der Wahlmöglichkeiten im 6. und 7. Semester müssen Sie
Ihren individuellen Stundenplan selber gestalten. Nicht alle Fächer werden
jedes Semester angeboten.
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Die Fakultät veröffentlicht spätestens 4 Wochen vor
Vorlesungsbeginn eine Liste der Wahlfächer, die im folgenden Semester angeboten
werden.
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Wahlfächer außerhalb dieser Liste erfordern eine Genehmigung
durch die Studiengangsleitung. Dies geht nur mit einem begründeten
schriftlichen Antrag.
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Im Abschlusszeugnis können auf Antrag
Schwerpunkte ausgewiesen werden, wenn die Wahlfächer entsprechend ausgewählt
wurden.
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Im 6. Semester ist eine Studienarbeit anzufertigen. Die
möglichen Themen können bei den Professoren der Fakultät erfragt werden.
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Zur Studienarbeit gehört ein Seminar VTS. Diese
Studienleistung ist erbracht, wenn Sie regelmäßig an diesem Seminar
teilgenommen und über Ihre Studienarbeit in einem Vortrag berichtet haben. Die
Seminartermine werden von Prof. Dr. Müller koordiniert und durch Aushang
bekannt gegeben.
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Im 4. und 6. Semester findet ein Verfahrenstechnisches
Praktikum statt (VP1 und VP2). Die Termine werden durch Aushang bekannt
gegeben.
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Die Bachelorarbeit darf erst nach vollständigem Abschluss
aller Leistungen bis einschließlich dem 5. Semester begonnen werden. Mögliche
Themen können Sie bei den Professoren der Fakultät erfragen. Eine externe
Bachelorarbeit muss von einem Professor der Hochschule betreut werden. Zur
Bachelorarbeit gehört auch ein Kolloquium.
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Spätestens 3 Semester nach der Regelstudienzeit muss das
Hauptstudium abgeschlossen sein.
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Wenn Sie alle Leistungen des Hauptstudiums erfüllt haben,
können Sie im Prüfungsamt Ihr Zeugnis beantragen.