Fakultät für Verfahrens- und Chemietechnik

Infos für Studierende

Studiengänge V (Diplom),T (Diplom) und VBE (Bachelor)

 

Die verbindlichen Regelungen für alle Fragen zum Studium sind in den Studien- und Prüfungsordnungen festgehalten. Diese finden Sie im Internet unter:  http://www.hs-mannheim.de/studium/StuPO/stupo.html
Die folgenden Informationen dienen lediglich der Erläuterung dessen, was dort steht.

Allgemein

·        Alle Studienleistungen SL sind zu erbringen. Wenn ein Fach eine Prüfungsleistung hat, wird die SL mit der Notenmeldung der Prüfung als erbracht gemeldet.

·        Nur die Note der Fächergruppen werden in den Zeugnissen ausgewiesen. Zum Bestehen ist mindestens eine 4,0 in jeder Fächergruppe erforderlich.

·        Prüfungsleistungen, die mit schlechter als 4,0 bewertet wurden, können einmalig wiederholt werden. Falls Sie auf eine Wiederholungsmöglichkeit einer Prüfungsleistung verzichten, muss dies dem Prüfungsamt gemeldet werden.

·        In einem praktischen Studiensemester können maximal 2 Prüfungsleistungen wiederholt werden.

·        Sollten Sie eine dritte Prüfungsteilnahme benötigen, oder die maximale Studienzeit für das Grund- oder Hauptstudium überschreiten, müssen Sie einen Härteantrag stellen (Formular im Internet), in dem Sie begründen, warum es zu dieser Situation kam und darlegen, wie Sie ihr Studium erfolgreich fortsetzen werden. Über die Härteantrage entscheidet der Prüfungsausschuss.

 

Grundstudium

·        Die folgenden Prüfungen müssen einzeln bestanden werden:
V:          MA2, PH2, PC1, TM2, KO2
T:          MA2, PH2, AC2, AK2
VB:       Alle Prüfungsleistungen sind eine eigene Fächergruppe und müssen somit bestanden werden.

·        Spätestens 2 Semester nach der Regelstudienzeit muss das Grundstudium abgeschlossen sein.

·        Wenn Sie alle Leistungen des Grundstudiums erfüllt haben, können Sie im Prüfungsamt Ihr Vordiploms-Zeugnis beantragen.

 

Hauptstudium

·        Sie dürfen nur Prüfungen aus dem Hauptstudium ablegen, wenn noch maximal 2 Prüfungen aus dem Grundstudium nicht erbracht sind.

·        In je 2 Fächern gibt es fachübergreifende Prüfungen (fK240) (gilt nur für V und T).

·        Ab dem 7. Semester (VB: 6. Semester) entscheiden Sie sich für einen Studienschwerpunkt, den Sie durch die Auswahl der Prüfungen festlegen. Eine Meldung des Schwerpunktes erfolgt erst bei der Beantragung des Diplomzeugnisses.

·        Wegen der Wahlmöglichkeiten müssen Sie Ihren individuellen Stundenplan selber gestalten. Nicht alle Fächer werden jedes Semester angeboten.

·        Folgende Schwerpunkte können gewählt werden:
V:          PA (Prozess- und Anlagentechnik, VPA),
                  UT (Umwelttechnik, VUT),
                  BV (Bioverfahrenstechnik, VBV)
T:          CT (Chemische Technik, TCT) ,
                  UT (Umwelttechnik, TUT),
                  BV (Bioverfahrenstechnik, TBV)
VB:       PA (Prozess- und Anlagentechnik, VBA),
                  UT (Umwelttechnik, VBU)
                  BV (Bioverfahrenstechnik, VBB)

·        Wahlfächer außerhalb der in der Studien- und Prüfungsordnung angegebenen Listen erfordern eine Genehmigung durch die Studiengangsleitung. Dies geht nur mit einem begründeten schriftlichen Antrag.

·        Wenn Sie eine 4-stündige Fremdsprache belegt haben, zählt diese nur mit 2 Semesterwochenstunden.

·        Im 7. Semester ist eine Studienarbeit anzufertigen. Die möglichen Themen können bei den Professoren der Fakultät erfragt werden.

·        Zur Studienarbeit gehört ein Seminar VTS. Diese Studienleistung ist erbracht, wenn Sie regelmäßig an diesem Seminar teilgenommen und über Ihre Studienarbeit in einem Vortrag berichtet haben. Die Seminartermine werden von Prof. Dr. Müller koordiniert und durch Aushang bekannt gegeben.

·        Im 7. Semester findet ein Verfahrenstechnisches Praktikum statt (VPV, VPU, VPC, VPB). Die Termine werden durch Aushang bekannt gegeben.

·        Die Diplomarbeit darf erst nach vollständigem Abschluss aller Leistungen bis einschließlich dem 6. Semester begonnen werden. Mögliche Themen können Sie bei den Professoren der Fakultät erfragen. Eine externe Diplomarbeit muss von einem Professor der Hochschule betreut werden. Zur Diplomarbeit gehört auch ein Kolloquium.

·        Spätestens 3 Semester nach der Regelstudienzeit muss das Hauptstudium abgeschlossen sein.

·        Wenn Sie alle Leistungen des Hauptstudiums erfüllt haben, können Sie im Prüfungsamt Ihr Zeugnis beantragen.