Fakultät für Verfahrens- und Chemietechnik
Infos für
Studierende
Studiengänge V (Diplom),T (Diplom) und VBE (Bachelor)
Die verbindlichen Regelungen für alle Fragen zum
Studium sind in den Studien- und Prüfungsordnungen festgehalten. Diese finden
Sie im Internet unter: http://www.hs-mannheim.de/studium/StuPO/stupo.html
Die folgenden Informationen dienen lediglich der Erläuterung dessen, was dort
steht.
Allgemein
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Alle Studienleistungen SL sind zu erbringen. Wenn ein Fach
eine Prüfungsleistung hat, wird die SL mit der Notenmeldung der Prüfung als
erbracht gemeldet.
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Nur die Note der Fächergruppen werden in den Zeugnissen ausgewiesen.
Zum Bestehen ist mindestens eine 4,0 in jeder Fächergruppe erforderlich.
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Prüfungsleistungen, die mit schlechter als 4,0 bewertet
wurden, können einmalig wiederholt werden. Falls Sie auf eine
Wiederholungsmöglichkeit einer Prüfungsleistung verzichten, muss dies dem
Prüfungsamt gemeldet werden.
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In einem praktischen Studiensemester können maximal 2
Prüfungsleistungen wiederholt werden.
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Sollten Sie eine dritte Prüfungsteilnahme benötigen, oder
die maximale Studienzeit für das Grund- oder Hauptstudium überschreiten, müssen
Sie einen Härteantrag stellen (Formular im Internet), in dem Sie begründen,
warum es zu dieser Situation kam und darlegen, wie Sie ihr Studium erfolgreich
fortsetzen werden. Über die Härteantrage entscheidet der Prüfungsausschuss.
Grundstudium
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Die folgenden Prüfungen müssen einzeln bestanden werden:
V: MA2, PH2, PC1, TM2, KO2
T: MA2, PH2, AC2, AK2
VB: Alle Prüfungsleistungen sind
eine eigene Fächergruppe und müssen somit bestanden werden.
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Spätestens 2 Semester nach der Regelstudienzeit muss das
Grundstudium abgeschlossen sein.
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Wenn Sie alle Leistungen des Grundstudiums erfüllt haben,
können Sie im Prüfungsamt Ihr Vordiploms-Zeugnis beantragen.
Hauptstudium
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Sie dürfen nur Prüfungen aus dem Hauptstudium ablegen, wenn
noch maximal 2 Prüfungen aus dem Grundstudium nicht erbracht sind.
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In je 2 Fächern gibt es fachübergreifende Prüfungen (fK240)
(gilt nur für V und T).
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Ab dem 7. Semester (VB: 6. Semester) entscheiden Sie sich
für einen Studienschwerpunkt, den Sie durch die Auswahl der Prüfungen
festlegen. Eine Meldung des Schwerpunktes erfolgt erst bei der Beantragung des
Diplomzeugnisses.
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Wegen der Wahlmöglichkeiten müssen Sie Ihren individuellen
Stundenplan selber gestalten. Nicht alle Fächer werden jedes Semester
angeboten.
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Folgende Schwerpunkte können gewählt werden:
V: PA (Prozess- und
Anlagentechnik, VPA),
UT (Umwelttechnik, VUT),
BV
(Bioverfahrenstechnik, VBV)
T: CT (Chemische Technik, TCT) ,
UT (Umwelttechnik, TUT),
BV
(Bioverfahrenstechnik, TBV)
VB: PA (Prozess- und Anlagentechnik,
VBA),
UT (Umwelttechnik, VBU)
BV
(Bioverfahrenstechnik, VBB)
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Wahlfächer außerhalb der in der Studien- und Prüfungsordnung
angegebenen Listen erfordern eine Genehmigung durch die Studiengangsleitung.
Dies geht nur mit einem begründeten schriftlichen Antrag.
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Wenn Sie eine 4-stündige Fremdsprache belegt haben, zählt
diese nur mit 2 Semesterwochenstunden.
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Im 7. Semester ist eine Studienarbeit anzufertigen. Die
möglichen Themen können bei den Professoren der Fakultät erfragt werden.
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Zur Studienarbeit gehört ein Seminar VTS. Diese
Studienleistung ist erbracht, wenn Sie regelmäßig an diesem Seminar
teilgenommen und über Ihre Studienarbeit in einem Vortrag berichtet haben. Die
Seminartermine werden von Prof. Dr. Müller koordiniert und durch Aushang
bekannt gegeben.
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Im 7. Semester findet ein Verfahrenstechnisches Praktikum
statt (VPV, VPU, VPC, VPB). Die Termine werden durch Aushang bekannt gegeben.
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Die Diplomarbeit darf erst nach vollständigem Abschluss
aller Leistungen bis einschließlich dem 6. Semester begonnen werden. Mögliche Themen
können Sie bei den Professoren der Fakultät erfragen. Eine externe Diplomarbeit
muss von einem Professor der Hochschule betreut werden. Zur Diplomarbeit gehört
auch ein Kolloquium.
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Spätestens 3 Semester nach der Regelstudienzeit muss das
Hauptstudium abgeschlossen sein.
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Wenn Sie alle Leistungen des Hauptstudiums erfüllt haben,
können Sie im Prüfungsamt Ihr Zeugnis beantragen.