Was leistet der vhw?


1. Der vhw vertritt die Interessen der Professoren an Hochschulen, und zwar
   
    -> gegenüber Regierung, Parlament und Verwaltung auf Bundes- und Landesebene (z.B. als Mitglied im Beamtenbund),
        -> innerhalb der eigenen Hochschule und
        -> in der Öffentlichkeit.

Diesbezüglich hat der vhw in der Vergangenheit einiges erreicht, z.B. 60% C3-Stellen an Hochschulen.
Die Einführung der Dienstrechtsreform hat der vhw zwar nicht verhindern können, dient jetzt aber auf der Landesebene als Sprachorgan der Professorenschaft zu den Umsetzungsproblemen.
And er Hochschule bietet der vhw Diskussions- und Erfahrungsaustausch für die Formalien, die mit der Einführung von W2-Stellen erforderlich geworden sind.
E
in starker vhw mit einer klaren Zielsetzung ist deshalb von elementarer Bedeutung für die Interessen der Professoren an unserer Hochschule.

2. Der vhw bietet eine Kommunikationsplattform
        -> zur Festlegung und Diskussion seiner Ziele,
        -> zur Information über aktuelle hochschulpolitische Fragen,
        -> zur Entwicklung fachbereichsübergreifender Kontakte außerhalb der Gremien der Hochschule.

Hierfür findet einmal pro Semester eine Verbandsgruppensitzung an der HS-Mannheim statt, auf der im kollegialen Kreis die Aktionen und Ziele des vhw, aber auch allgemeine hochschulpolitische Fragen und hochschulinterne Probleme besprochen werden.
Ein Erfahrungsaustausch bei der Umsetzung der Dienstrechtsreform und der Einführung von W2-Stellen greift z. Z. die aktuellen Probleme auf.
Zur Förderung  der Gemeinschaft und ihres Zusammenhalts finanziert der vhw die jährlichen Professoren-Exkursionen.
Schließlich findet einmal im Jahr auf Landesebene eine Jahreshauptversammlung statt, auf der die Mitglieder des vhw die landes- und bundesweiten Aktionen und Ziele des vhw diskutieren.

3. Der vhw leistet Beratung und Rechtsbeistand
        -> bei der Ausübung der beruflichen und hochschulpolitischen Tätigkeit
        -> in Fragen des Beamten-, Versorgungs-, Renten- und Beihilferechts.

4. Im Mitgliedsbeitrag enthalten sind
        -> Rechtsschutz           -> Rechtsschutzantrag
        -> Diensthaftpflichtversicherung (ab 1.1.2009 erweitert. Eine Police ging den Mitgliedern zu)
        -> verbilligte Autovermietung
        -> Sevice des vhw-Bundes
        -> Reglemäßige vhw-mitteilungen
        

 


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